Staatliche Tierhaltungskennzeichnung kommt

  1. Zur farbigen „Haltungsform“-Kennzeichnung mit den Stufen 1 bis 4 kommt 2024 ein weiteres Logo zur Angabe der Tierhaltungsform hinzu: das schwarz-weiße staatliche Tierhaltungskennzeichen.
  2. Mit „Haltungsform“ können jetzt schon die wichtigsten Fleischarten, Milch und Eier gekennzeichnet werden. Das staatliche „Tierhaltungs“-Logo hingegen wird zunächst nur auf Schweinefleisch zu finden sein.
  3. Während die Angabe „Haltungsform“ freiwillig ist, handelt es sich bei „Tierhaltung“ um eine verpflichtende Kennzeichnung.
  4. Die Kennzeichnung der Tierhaltungsformen kann Verbraucher:innen die Orientierung beim Fleischeinkauf erleichtern. Die „Haltungsformen 3 und 4“ bzw. die Angaben „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“ der zukünftigen staatlichen Tierhaltungskennzeichnung signalisieren deutlich verbesserte Tierhaltungsbedingungen.
  5. Ob es den Tieren tatsächlich gut gegangen ist, darüber geben Haltungsform und Tierhaltungskennzeichnung keine Auskunft. Denn mehr Platz und Einstreu im Stall sind noch kein Garant für mehr Tierwohl.

Weiter Infos auf: Verbraucherzentrale

 

 

 

 

 

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