Artenschutz: Bienen

Der Frühling kommt, die Blumen blühen und es summt und brummt. Zahlreiche Insekten schwirren durch die Lüfte. Dabei kommt es häufig zu Kontakten mit dem Mensch. Diese verlaufen nicht immer glimpflich. Wie aber sieht die rechtliche Lage für Sie aus? Tötet man eine Biene, begeht man in den meisten Fällen entweder eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat. In Ausnahmefällen kann die Tötung rechtlich ohne Strafe erfolgen.

Ist das Töten von Bienen erlaubt?

Bienen sind ein wichtiger Teil des Ökosystems, da sie die Blüten von Pflanzen bestäuben und somit zur Ausbildung von Früchten beitragen. Die fleißigen Tiere produzieren darüber hinaus Honig und Wachs, das wir Menschen uns zunutze machen. Auf die letzten beiden Produkte kann die Menschheit wohl verzichten. Sterben aber die Bienen, findet kaum noch Bestäubung statt. Daher gäbe es keine Pflanzen mehr und keine Tiere oder Menschen, die sich von ihnen ernähren. Dieses Szenario macht anschaulich, weshalb Bienen und andere Insekten unter Artenschutz stehen.

Artenschutz laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Laut § 39 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist die Tötung, das Verletzen oder Fangen von allen wilden Tieren ebenso verboten wie eine mutwillige Beunruhigung. Zu wilden Tieren zählen dabei beispielsweise:

• Bienen
• Rehe
• Hasen
• Schmetterlinge
• Hornissen

Wo ein Verbot ist, folgt meist eine Strafe. Diese unterscheidet sich in Deutschland je nach Bedrohung des Tieres. Laut § 69 Abs. 3 Nr. 7 BNatSchG begeht man eine Ordnungswidrigkeit, wenn man wilde Tiere ohne Grund fängt, verletzt oder gar tötet. Hierzu zählt beispielsweise auch das Entfernen, Umsiedeln oder Zerstören von Bienennestern.

Das Töten einer Biene kann sogar als Straftat geahndet werden. Dies ist laut §§ 71 Abs. 1 Nr. 2, 69 Abs. 2 Nr. 1b, 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG der Fall, wenn es sich um eine Tier- und damit auch Bienenart, handelt, die streng geschützt ist.

Tipp:

Als Laie unterscheidet man die diversen Bienenarten nicht auf den ersten Blick. Wichtig zu wissen ist, dass in Deutschland bis heute bereits etwa 40 Wildbienenarten ausgestorben sind. Von den verbleibenden 510 Wildbienenarten gelten über 40 Prozent als bestandsgefährdet. Die Chance, auf ein geschütztes Exemplar zu treffen, ist dementsprechend relativ hoch.

Als aufmerksamer Leser haben Sie bereits erkannt, dass das Töten ohne einen vernünftigen Grund geahndet wird. Wenn beispielsweise das Leben eines Allergikers durch eine Biene bedroht wird, hat eine mögliche Tötung einen Grund. Eine Strafe kann ausbleiben. Dementsprechend werden Einzelfälle eingehend geprüft.

Welche Bußgelder werden geahndet?

Beim Begehen einer Ordnungswidrigkeit, also dem grundlosen Verletzen, Töten oder Fangen einer Biene kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro fällig werden. Einen Blick in die jeweiligen Naturschutzgesetze der Bundesländer Deutschlands geben weitere Hinweise auf mögliche Sanktionen. Wenn man eine streng geschützte Art tötet, begeht man eine Straftat. Daraus kann eine Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Gefängnis drohen.

Wie kann man das Töten von Bienen verhindern?

Idealerweise lassen Sie es erst gar nicht zu einer Konfrontation mit wilden Tieren wie Bienen kommen. Auf diese Weise sind Sie auf der sicheren Seite und tragen zum Fortbestand der Tiere bei. Wir haben ein paar Tipps für den Umgang mit den Insekten für Sie:

• Achten Sie in Umgebungen mit Fallobst oder Abfall auf Bienen.
• Tragen Sie im Freien Schuhwerk, um Stiche zu verhindern.
• Trinken Sie aus Glas statt aus undurchsichtigen Gefäßen. Auf diese Weise sehen Sie, ob eine Biene in Ihr Getränk gefallen ist. Ein verschließbarer Behälter bietet zusätzliche Sicherheit.
• Ruhige Bewegungen zeigen Bienen, dass Sie keine Gefahr darstellen. Wenn Sie stattdessen mit den Händen und Beinen hektische Bewegungen vollführen, können die Tiere Sie als Bedrohung wahrnehmen.

Tipp:

Wenn Sie nicht allergisch reagieren oder in den Mund- und Halsraum gestochen werden, stellen Bienenstiche in der Regel keine ernsthafte Gefahr dar.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://www.bussgeldkatalog.org/bienen-toeten/.

 

 

 

 

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