In den meisten Bundesländern gelten wildlebende Stadttauben übrigens wieder als Haustiere. In Sachsen-Anhalt ist das noch nicht der Fall. Es ist aber geplant, Stadttauben auch hierzulande aus dem Schädlingsregister zu streichen. Die in Fußgängerzonen und Bahnhöfen lebenden Tiere gelten als domestizierte Vögel, weil sie Nachkommen entflogener oder ausgesetzter Haustauben sind.
Wenn Stadttauben aus dem Schädlingsregister gestrichen werden, sind Menschen verpflichtet, sich um sie zu kümmern. Wie in anderen Bundesländern wäre es dann möglich, dass bestimmte Personen die Tauben in Taubenschlägen betreuen. In den Taubenschlägen können die Tiere fressen, brüten – und Taubeneier können durch Eier aus Ton ersetzt werden. So werden die Populationen kontrolliert.
Quelle: mdr.de
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